Isaac Asimov war der bekannteste Science-Fiction-Schriftsteller seiner Zeit. Er formulierte in seiner Kurzgeschichte Runaround (Astounding, 1942) die „Grundregeln des Roboterdienstes“. Diese Robotergesetze werden heute noch oft und gerne von Journalisten und Autoren zitiert. Auch Wissenschaftler greifen gerne darauf zurück, obwohl diese Gesetze nicht widerspruchsfrei sind, was vom Autor gezielt für seine Kurzgeschichte verwendet worden ist.
Robotergesetze
Ein Roboter darf kein menschliches Wesen verletzen oder durch Untätigkeit gestatten, dass einem menschlichen Wesen Schaden zugefügt wird.
Ein Roboter muss den ihm von einem Menschen gegebenen Befehlen gehorchen – es sei denn, ein solcher Befehl würde mit Regel eins kollidieren.
Ein Roboter muss seine Existenz beschützen, so lange dieser Schutz nicht mit Regel eins oder zwei kollidiert.
Während seinem Vortrag auf der Konferenz DLD hat der US-Amerikaner Michael Fertik analog zu den drei Robotergesetzen drei Datenschutzgesetze aufgestellt.
Datenschutzgesetze
Erstens soll jedes Unternehmen jedem Menschen erschöpfend Auskunft geben müssen, welche Daten es von ihm gespeichert hat.
Zweitens soll jedes Unternehmen Auskunft geben müssen, mit wem es diese Daten teilt.
Drittens soll jeder Mensch das Recht haben, diese Daten löschen zu lassen.
Zwar decken diese Datenschutzgesetze bei weitem nicht alle notwendigen Bereiche ab. So dürfen danach alle beliebigen Daten grundsätzlich erfasst werden und diese Gesetze gelten nicht für Behörden oder Vereine, wie zum Beispiel Krankenkassen. Aber ich denke, sie bieten eine gute Grundlage, um über dieses Thema zu diskutieren. Manchmal braucht man einen einfachen Türöffner, um etwas Komplexerem zu begegnen.
Via: heise.de